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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 50/2022
Behördliche Nachrichten
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Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2023

Ab Montag, dem 2. Januar 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2023.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2023 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite

(nur Ahr, Mittelrhein und Mosel)

Pflanzung von Halb- und Hochstammreben

Rebsortenwechsel

Bodenordnung

Handarbeitsmauersteillagen

Querterrassierung

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45

Maßnahme 51:

Maßnahme 53:

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2023 zum Download bereit.