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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Preisblatt 2023 der Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau

- Betriebszweig Wasserversorgung der ehemaligen Verbandsgemeindewerke Bad Ems -

Anlage 1 zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (EV AVB Wasser V)

1. Höhe des Entgeltes für Wasserlieferung (§ 7 EV AVB Wasser V)

Das Entgelt für die Wasserlieferung enthält ab dem 01.01.2013 das an das Land Rheinland-Pfalz abzuführende Wasserentnahmeentgelt von 0,06 € je Kubikmeter entnommenes Grundwasser.

1.1 Jahresgrundpreis (§ 8 EV AVB Wasser V)

Der Jahresgrundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss oder einer Nennweite von

Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.

1.2. Arbeitspreis (§ 9 EV AVB Wasser V)

2. Baukostenzuschuss (§ 2 EV AVB Wasser V)

3. Kostenerstattung für Hausanschlüsse (§ 5 EV AVB Wasser V)

Die Pauschale für einen Meter verlegten Hausanschluss beträgt einschließlich

4. Pauschale für den Aus- und Einbau von Messeinrichtungen (§ 10 EV AVB Wasser V)

5. Pauschale für die zeitweilige Absperrung und Wiederinbetriebnahme (§ 16 EV AVB Wasser V)

6. Miete und Kaution für Standrohre (§ 10 a EV AVB Wasser V)

Das entnommene Wasser wird mit dem jeweils gültigen Wasserpreis in Rechnung gestellt. Für das Standrohr hat der Mieter eine Sicherheit von 1.000,00 € bei der Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1 in 56130 Bad Ems, zu hinterlegen.

7. Abschläge (§ 13 AVB Wasser V)

Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau erheben dreimonatige Abschläge nach den Entgelten des Vorjahres.

8. Kosten bei Zahlungsverzug

Die Kosten aus Zahlungsverzug sind mit folgenden Pauschalen zu bezahlen:

Die Mahngebühren nach § 2 und die Auslagen nach § 8 der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVWVGKostO) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Entgelte für die Wasserversorgung gelten ab dem 01.01.2023.