| 1. | Der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau zum 31. Dezember 2022 festgestellt und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau und den Beigeordneten – soweit sie den Bürgermeister vertreten haben – für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt. |
| 2. | Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht. |
| 3. | Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis zum 28. Dezember 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathaus, Zimmer 409, zu jedermanns Einsicht offen. |