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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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15. Förderaufruf im Rahmen ‚Ehrenamtlicher Bürgerprojekte‘

Die LEADER-Region Lahn-Taunus bietet ehrenamtlichen Akteuren 2023/2024 erneut die Möglichkeit, kleine Projekte mit gemeinnützigem Charakter unbürokratisch zu unterstützen. Die Projekte sollten bereits umsetzungsreif sein und zwischen Anfang Februar bis Mitte Mai 2024 abgewickelt werden.

Ab sofort können alle Interessierten bis 08. Januar 2024 ihre Vorschläge bei der Verbandsgemeinde Diez einreichen.

Was kann gefördert werden?

Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken.

Förderfähig sind nur Sachkosten für Neuanschaffungen (Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig).

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen sein (politische Parteien, Kommunen, Kirchen oder Betriebe sind nicht antragsberechtigt).

Wie hoch ist die Förderung?

Jedes Einzelprojekt kann bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standardförderung (maximal 1.000 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 2.000 Euro) erhalten.

Wie bewerbe ich mich?

Für alle an einer Förderung Interessierten gibt es einen Bewerbungsbogen, in dem die Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der Kosten kurz zu beschreiben sind. Sie können Kontakt zum Regionalmanagement aufnehmen (s. u.) oder laden sich das Bewerbungsformular (Interessensbekundung) von unserer Internetseite www.leader-lahn-taunus.de herunter (abrufbar im Bereich ‚Downloads‘).

Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?

Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Projekt eine Förderung erhält, denn es stehen noch rund 20.845,10 Euro zur Verfügung. Die Entscheidung darüber hängt von der Bewertung anhand eigener Projektauswahlkriterien ab (einsehbar auf unserer Internetseite im Bereich ‚Downloads‘ und unter ‚Förderungen‘).

Was muss ich beachten?

Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe und Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG begonnen werden darf. Beachtet werde sollte, dass die Umsetzungszeit dieses Aufrufes verkürzt ist und daher nur umsetzungsreife Projekte berücksichtigt werden können. Nach erfolgter Umsetzung müssen die Kosten inkl. Sachbericht bis zum 15. Mai 2024 eingereicht werden.

Für Ihre Bewerbung und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das

Regionalmanagement

Beatrix Ollig

c/o Sweco GmbH, Koblenz

0261-3043941

Beatrix.ollig@sweco-gmbh.de

LAG Geschäftsstelle

Sabine Ksoll

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez

06432-501321

s.ksoll@vgdiez.de

Vom 27. - 29.12.2023 machen wir Winterpause und sind dann am 02.01.2024 wieder für Sie da!