Seit dem 1.11. steht der "ERP-Gründerkredit - StartGeld" der KfW auch gemeinnützigen Antragsteller:innen zur Verfügung. Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen.
Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld können Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind, Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von bis zu 125.000 Euro zinsgünstig finanzieren.
Weitere Informationen zu dem ERP-Gründerkredit können Sie auf der Webseite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/ abrufen.