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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 50/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushalt der Ortsgemeinde Oberwies für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung

Haushalt der Ortsgemeinde Oberwies für das Haushaltsjahr 2026

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Ortsgemeinde Oberwies mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 29.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Montag und Dienstag

von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Oberwies haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Oberwies.

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau