Der Haushalt der Ortsgemeinde Oberwies mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 29.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich | |
| Montag und Dienstag | von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Oberwies haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Oberwies.