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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser)

Preisblatt 2025 der Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau

Anlage 1 zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser)

Hinweis: Zur Vereinfachung wird bei der Ausweisung der Umsatzsteuer und der Gesamtbeträge auf volle Centbeträge (zwei Nachkommastellen) gerundet.

§ 1 Jahresgrundpreis

(zu §§ 14 und 15 ZVBWasser)

Der Jahresgrundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss oder einer Nennweite

von

Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.

§ 2 Arbeitspreis

(zu §§ 14 und 16 ZVBWasser)

§ 3 Baukostenzuschuss

(zu § 3 ZVBWasser)

§ 4 Kostenerstattung für Hausanschlüsse

(§ 8 ZVBWasser)

Die Pauschale für die erstmalige Herstellung des Hausanschlusses beträgt bei

§ 5 Miete und Kaution für Standrohre

(§ 22 AVBWasserV i. V. m. § 14 ZVBWasser)

Das entnommene Wasser wird mit dem jeweils gültigen Wasserpreis in Rechnung gestellt. Für das Standrohr hat der Mieter eine Sicherheit von 1.000,00 € bei der Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1 in 56130 Bad Ems, zu hinterlegen.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Anlage zur ZVBWasser tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bad Ems, den 13.12.2024
(Uwe Bruchhäuser)
Bürgermeister