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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Datenschutzrechtliche Anforderungen an Funkwasserzähler

Anlage 2

Nur ein nachweisbar funktionstüchtiger Funkwasserzähler kann die Richtigkeit der erhobenen Daten im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit d) DS-GVO und damit die Gebührengerechtigkeit garantieren. Daher steht die Erfassung und Übermittlung all solcher Daten, die zur Überwachung der richtigen Funktionsweise des Funkwasserzählers erforderlich sind, im untrennbaren Zusammenhang mit der eigentlichen Erhebung des Wasserverbrauchs; sie kann somit auf dieselbe datenschutzrechtliche Grundlage gestützt werden, nämlich Art. 6 (1) 1 lit e) DS-GVO i.V.m. § 3 LDSG RP i. V. m. §§ 18, 20, 24 AVBWasserV.

Zu diesen funktionsbezogenen Daten gehören neben den in § 20 Abs. 2 genannten auch die zählerbezogenen Daten (insbesondere: Zählernummer, Zählertyp, Konfiguration, Batteriekapazität, Betriebsstunden, Datum/Uhrzeit) sowie Daten, die für die richtige Dimensionierung des Zählers maßgeblich sind (Z.B. Daten über den Höchst- oder Mindestdurchfluss im Jahr/im Monat/am Tag inkl. Datum bzw. ein Alarm für eine Über-/Unter-Dimensionierung des Zählers).

Das WVU stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Funkwasserzähler folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen:

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Funkwasserzähler werden, auch wenn sie technisch für den bi-direktionalen Betrieb vorbereitet sind. nur uni-direktional betrieben, d.h. die Daten werden nur aus dem Zähler heraus ausgelesen und es werden keine Daten oder Befehle an den Zähler gesendet.

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Die Wasserzähler können nur durch die dazu vorgesehenen Lesegeräte ausgelesen werden.

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Zur Feststellung des Jahresverbrauches für die Berechnung der jährlichen Verbrauchsabrechnung sowie bei Eigentümerwechsel werden nur Zählerstand und -nummer erhoben.

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Für die nach S 20 Abs. 2 darüber hinaus gehenden Zwecke werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen zusätzlichen Daten erhoben.

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Die Übertragung der Daten ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch Verschlüsselung, die den Anforderungen des BSI genügt, gegen unbefugte Zugriffe bzw. unbefugtes Mitlesen abgesichert.