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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung des Eigenbetriebs "Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau" für 2025

Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau erheben für ihre Betriebszweige der Abwasserentsorgung in den Gebieten der ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau

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Einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung (einmalige Entgelte gemäß §§ 2 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung);

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Wiederkehrende Beiträge und Gebühren zur Abgeltung der investitionsabhängigen und übrigen Kosten (laufende Entgelte gemäß §§ 12 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) sowie

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Einmalige Investitionskostenanteile und laufende Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (§§ 16 ff der Verträge zwischen den Städten/Gemeinden und Verbandsgemeindewerken)

Die Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung werden in der Haushaltssatzung 2025 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau festgesetzt.