Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau erheben für ihre Betriebszweige der Abwasserentsorgung in den Gebieten der ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau
| - | Einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung (einmalige Entgelte gemäß §§ 2 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung); |
| - | Wiederkehrende Beiträge und Gebühren zur Abgeltung der investitionsabhängigen und übrigen Kosten (laufende Entgelte gemäß §§ 12 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) sowie |
| - | Einmalige Investitionskostenanteile und laufende Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (§§ 16 ff der Verträge zwischen den Städten/Gemeinden und Verbandsgemeindewerken) |
Die Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung werden in der Haushaltssatzung 2025 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau festgesetzt.