Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau;

Einladung zur Wahlversammlung für den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Bergnassau-Scheuern

Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Bergnassau-Scheuern findet am

Freitag, dem 14. Februar 2025, 18.30 Uhr,

im Feuerwehrgerätehaus, Am Sauerborn, in Bergnassau-Scheuern, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers

56130 Bad Ems, 11. Dezember 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister