Einladung zur Wahlversammlung für den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Bergnassau-Scheuern
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Bergnassau-Scheuern findet am
Freitag, dem 14. Februar 2025, 18.30 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus, Am Sauerborn, in Bergnassau-Scheuern, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2020 (GVBl. S. 747), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl des stellvertretenden Wehrführers |