Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau erheben für ihre Betriebszweige der Abwasserentsorgung in den Gebieten der ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau
| - | Einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung (einmalige Entgelte gemäß §§ 2 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung); |
| - | Wiederkehrende Beiträge und Gebühren zur Abgeltung der in vestitionsabhängigen und übrigen Kosten (laufende Entgelte gemäß §§ 12 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) |
| sowie |
| - | Einmalige Investitionskostenanteile und laufende Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (§§ 16 ff der Verträge zwischen den Städten/Gemeinden und Verbandsgemeindewerken) |
Die Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung werden in der Haushaltssatzung 2026 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau festgesetzt.
Einmalige Beiträge
| Bad Ems | Nassau |
| Kanalbaubeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche | 2,64 € | 3,58 € |
| Kanalbaubeitrag Niederschlagswasser je m² zulässiger Abflussfläche | 5,33 € | 9,70 € |
Wiederkehrende Beiträge und Gebühren
| Bad Ems | Nassau |
| Kanalbenutzungsgebühr je m³ Schmutzwasser | 2,53 € | 2,79 € |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser | 0,10 € | 0,14 € |
| je m² gewichtete Grundstücksfläche |
|
|
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser | 0,56 € | 0,67 € |
| je m² zulässiger Abflussfläche |
|
|
| Gebühr für Einsammeln, Abfuhr und Beseitigung | 17,25 € | 17,25 € |
| von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben je m³ |
|
|
| Gebühr für Einsammeln, Abfuhr und Beseitigung | 24,04 € | 24,04 € |
| von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen je m³ |
|
|
Der Zuschlag für besondere Aufwendungen bei Abfuhr aus Gruben und Kleinkläranlagen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben.
Der Anteil der wiederkehrenden Beiträge am Gesamtaufkommen von Gebühren und Beiträgen gemäß § 13 Entgeltsatzung beträgt:
| Bad Ems | Nassau |
| Schmutzwasser | 22 % | 36 % |
| Niederschlagswasser | 100 % | 100 % |
Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen
| System 1 und 2 | Bad Ems | Nassau |
| Investitionskostenanteil für die erstmalige Herstellung | 10,23 € | 20,40 € |
| je m² zu entwässernder Verkehrsfläche |
|
|
| Investitionskostenanteil für die Erneuerung in geschlossener Bauweise je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 11,82 € | 10,85 € |
| Investitionskostenanteil für die Erneuerung in offener Bauweise | 51,65 € | 57,97 € |
| je m² zu entwässernder Verkehrsfläche |
|
|
| Laufender Kostenanteil je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 0,63 € | 1,12 € |
| Der laufende Kostenanteil wird als Vorauszahlung erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit den Werten der Nachkalkulation nach Feststellung durch den Verbandsgemeinderat. | ||
| Dies gilt auch für Fälle nach System 3. | ||
| System 3 | Bad Ems | Nassau |
| Laufender Kostenanteil je m² zu entwässernder Verkehrsfläche | 0,15 € | 0,15 € |