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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung des Eigenbetriebs "Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau" für 2026

Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau erheben für ihre Betriebszweige der Abwasserentsorgung in den Gebieten der ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau

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Einmalige Beiträge für die auf das Schmutz- und Niederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung (einmalige Entgelte gemäß §§ 2 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung);

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Wiederkehrende Beiträge und Gebühren zur Abgeltung der in vestitionsabhängigen und übrigen Kosten (laufende Entgelte gemäß §§ 12 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

sowie

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Einmalige Investitionskostenanteile und laufende Kostenanteile für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen (§§ 16 ff der Verträge zwischen den Städten/Gemeinden und Verbandsgemeindewerken)

Die Gebühren, Beiträge und Kostenanteile der Straßenoberflächenentwässerung werden in der Haushaltssatzung 2026 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau festgesetzt.

Einmalige Beiträge

Wiederkehrende Beiträge und Gebühren

Der Zuschlag für besondere Aufwendungen bei Abfuhr aus Gruben und Kleinkläranlagen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben.

Der Anteil der wiederkehrenden Beiträge am Gesamtaufkommen von Gebühren und Beiträgen gemäß § 13 Entgeltsatzung beträgt:

Kostenanteile für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen