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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bekanntmachung

Haushalt der Ortsgemeinde Obernhof für das Haushaltsjahr 2024

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Ortsgemeinde Obernhof mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 12.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Montag und Dienstag von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Obernhof haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Obernhof.

Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau