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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Nassau und seine Stadtbürgermeister ab dem Jahr 1867

Nassaus historisches Rathaus Sitz des Stadtbürgermeisters

NASSAU. Von Christian Epstein bis Armin Wenzel: seit dem Jahr 1867 sind dies die zehn ehemaligen Bürgermeister der Stadt Nassau. Als 11. Stadtbürgermeister ist seit dem 16. Juni 2019 Manuel Liguori im Amt.

Vor 676 Jahren erhielt die Stadt Nassau - ebenso der heutige Ortsteil Bergnassau-Scheuern, welcher im Zuge der Mitte der 1960er Jahre begonnenen rheinland-pfälzischen Gebietsreform im Jahr 1969 eingemeindet und seitdem Stadtteil von Nassau ist - durch Kaiser Karl IV. im Jahr 1348 Stadtrechte. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung wuchs - durch den Zuwachs des Ortsteils Bergnassau-Scheuern - Nassau zur heutigen Größe an.

Zu einer Stadt wie Nassau und dem heutigen Ortsteil Bergnassau-Scheuern - mit einer dementsprechenden Historie - gehört natürlich auch eine Liste von Bürgermeistern. So auch in Nassau, wo es im Laufe der vergangenen Jahrhunderte 11 Stadtbürgermeister wie: Philipp Christian Epstein (1867 bis 1906), Bernhard Hasenclever (1906 bis 1920), Dr. Max Schlössin (1920 bis 1926), Robert Simon (1926 bis 1933), Werner Barth (1934), Dr. Karl Freisfeld (1935 bis 1942), Hermann Messerschmidt (1942 bis 1945) - Bürgermeister von Bad Ems und zugleich Bürgermeister von Nassau), Bernhard Hasenclever (1945), Rudolf Johannes Mackesprang (1945 bis 1946), Ludwig Wehnert (1946 bis 1950), Paul Schneider (1950 bis 1974) - bis 1972 hauptamtlicher, danach zwei Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister, Erich Bruchhäuser (1974 bis 1979), Karl-Heinz Schönrock (1979 bis 1984), Erich Bruchhäuser (1984 bis 1986), Wolfgang Knoth (1986 bis 1999), Herbert Baum (1999 bis 2009), Armin Wenzel (2009 bis 2019), Manuel Liguori (2019 bis heute) gab, dessen Aufgabe es war, die Stadt zu repräsentieren und dem Rat vorzustehen.

Die Aufgaben des Nassauer Stadtbürgermeisters sind vielfältig. So ist er - um nur einige zu nennen - Vorsitzender im Stadtrat und zugleich Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt gemeinsam mit dem Rat die Bürgerschaft der Stadt und repräsentiert den Stadtrat. Weitere Aufgabe sind zum Beispiel, Beschlüsse des Rates vorzubereiten, unter seiner Kontrolle auszuführen und den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Gegen Ratsbeschlüsse, die nach seiner Auffassung das „Wohl der Stadt“ gefährden, hat er das Recht zu widersprechen. Eine Widerspruchspflicht hat er, wenn ein Ratsbeschluss geltendes Recht verletzt. Ferner ist er als Leiter der Stadtverwaltung und somit in vollem Umfang eigenverantwortlich und Dienstherr für die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Die wichtigsten Aufgaben einer Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister stehen übrigens im Gesetz, das in Rheinland-Pfalz Gemeindeordnung heißt. Darin stehen alle wichtigen Regeln zu den Themen Kommunalpolitik, Bürgermeisteramt und Gemeinderat.

Text von Achim Steinhäuser —