Das Nutzungsrecht an der folgenden Grabstätte ist abgelaufen:
Urnenwandwahlgrab U/M II/136
Weiß, Maria Antonia und Erich Fritz
Nach der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Stadt Bad Ems sind die Nutzungsberechtigten/Verpflichteten drei Monate vor dem Abräumtermin durch öffentliche Bekanntmachung zu informieren.
Wir bitten den Nutzungsberechtigten, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen, ansonsten wird das Grab 3 Monate nach dieser Bekanntmachung auf Kosten der Nutzungsberechtigten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt.
Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Stadt Bad Ems.
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter Tel. 02603/793-460 zur Verfügung.
Im Auftrag der Stadt Bad Ems