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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zu General- oder Vorsorgevollmachten

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit bei der diesjährigen Bundestagswahl bitten wir Sie, wenn möglich, Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben. Damit erleichtern Sie den organisatorische Ablauf und zeigen zugleich Ihre Wertschätzung für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahlsonntag einen wesentlichen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie leisten. Die Stimmabgaben, die im Wahllokal abgegeben werden, fließen zudem direkt in das Wahlergebnis Ihrer Stadt oder Ortsgemeinde ein und bilden das lokale Stimmbild präzise ab. Briefwahlstimmen, die hingegen zentral auf Verbandsgemeindeebene ausgezählt werden, können nicht spezifisch Ihrer Stadt oder Ortsgemeinde zugeordnet werden. Beide Wahlmethoden sind selbstverständlich gleichberechtigt und stehen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.

Wir möchten Sie an dieser Stelle über Wissenswertes rund um die Bundestagswahl informieren. Beginnen möchten wir unsere Informationsreihe mit Hinweisen zur Briefwahl.

Wer an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bis zum 21. Februar 2025 - 15:00 Uhr - auf folgenden Wegen beantragen:

1. schriftlich

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann jederzeit schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie den Vordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, nutzen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte ist ab dem 31. Januar vorgesehen.

Sie können den Antrag auch mittels eines formlosen Briefes bei der

zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Hierzu muss der

Antrag folgende Angaben enthalten:

-

Name, Vorname

-

Geburtsdatum

-

als melderechtliche Anschrift die Straße, Hausnummer und den Wohnort

-

persönliche Unterschrift des Wählers

2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

Dieser kann mit Hilfe eines Smartphones abgescannt werden und enthält Ihre persönlichen Daten.

3. per E-Mail unter briefwahl@vgben.de

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch in der Form einer E-Mail sein. Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

-

Name, Vorname

-

Geburtsdatum

-

als melderechtliche Anschrift die Straße, Hausnummer und den Wohnort

4. per Fax unter 02603 / 793 - 175

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann formlos - oder mit Hilfe des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrags - per Fax erfolgen. Dieses Fax muss folgende Angaben enthalten:

-

Name, Vorname

-

Geburtsdatum

-

als melderechtliche Anschrift die Straße, Hausnummer und den

-

Wohnort

-

persönliche Unterschrift des Wählers

5. online über die Website / Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau unter www.vgben.de

6. oder durch persönliche Vorsprache nach Erhalt der

Wahlbenachrichtigungskarte ab dem 10. Februar 2025

Die Beantragung ist ab dem 10. Februar 2025 auch ohne Terminvorgabe innerhalb der unten angegebenen Öffnungszeiten möglich. Bringen Sie bitte hierzu Ihren gültigen Personalausweis und nach Möglichkeit die zugestellte Wahlbenachrichtigung mit.

Die Verwaltung empfiehlt die vielfältigen unter den Ziffern 1-5 aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

Öffnungszeiten Wahlbüro im Raum 225

Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr

Montag - Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

und am Freitag, 21. Februar 2025 von 14:00 - 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung der Wahlunterlagen nicht möglich ist.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Falls Sie die Zusendung der Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse wünschen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift bei allen oben genannten Varianten genau anzugeben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss. Eine General- oder Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsurkunde sind für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend zur Legitimation.

Das Stimmrecht einer jeden Wählerin oder eines jeden Wählers ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet werden noch kann es auf einen anderen übertragen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es ein Wahlrecht gibt, nicht jedoch eine Wahlpflicht.

Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Möchten sie im Wege der Briefwahl teilnehmen, muss ein persönlicher Antrag für diese Wahl gestellt werden. Ein solch persönlicher Antrag ist bei der Antragstellung im Rahmen einer

General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben. Wenn Sie für die Bundestagswahl Briefwahlunterlagen beantragen möchten und hierfür eine andere Person beauftragen wollen, bitten wir Sie, der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht für die Bundestagswahl zu erteilen. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist dieser Vordruck bereits enthalten.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

-

Frau Filiz Kiziltoprak

02603 / 793 - 127

-

Herr Tobias Schaab-Lorch

02603 / 793 -144

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems - Nassau