Der Haushalt der Ortsgemeinde Dausenau mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner
vom 07.02.2025 bis einschließlich 24.02.2025
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 407, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich | |
| Montag und Dienstag | von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dausenau haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Dausenau.
In Vertretung: