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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Einfahrtsverbot für Kraftwagen in die Karl-Busch-Straße an Schultagen vormittags

Verbot der Durchfahrt an der Einmündung zur Karl-Busch-Straße ab der Zufahrt Kapellenstraße für mehrspurige Kraftfahrzeuge außer u. a. für Anwohner der Straßen „Am Rödelstein“ und der „Karl-Busch-Straße“.

Seit Montag, dem 03. Februar 2025 ist in der Zeit von 7 Uhr bis 8 Uhr jeweils an Schultagen, also montags bis freitags, das Befahren der Karl-Busch-Straße für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten.

In der Vergangenheit kam es vor allem an Schultagen in den frühen Morgenstunden gegen 7:30 Uhr zu gefährlichen Situationen, ausgelöst von den sogenannten „Elterntaxis“ auf Höhe des Schulhofzuganges der Freiherr-vom-Stein-Grundschule, kurz vor der 180-Grad-Kurve. Eine sehr hohe Anzahl an Eltern bringen ihre Kinder mit Kraftfahrzeugen (PkWs) bis vor den Haupteingang der Schule oder holen diese dort ab. In einigen Ortsterminen haben Polizei und Ordnungsamt sowie Vertreter der Schulleitung und des Schulelternbeirats die Situationen beobachtet und auch mit Eltern vor Ort das Gespräch gesucht, um diese auf die Gefahrensituation, welche sie durch ihr Handeln selbst produzieren, aufmerksam zu machen. Leider haben selbst die Aufklärungsbemühungen, als auch die Kontrollen vor Ort, sowohl durch Polizei als auch durch Ordnungsamt, keinerlei Wirkung zur Besserung der Situation ergeben.

Nunmehr wird ein nächster Schritt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, in Absprache mit der Polizeiinspektion Bad Ems, unternommen: Die befristete Vollsperrung in den frühen Morgenstunden von montags bis freitags an Schultagen. In einer Erprobungsphase nach § 45 Abs. 1 Ziffer 6 der Straßenverkehrsordnung soll dieses Verbot für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten ausprobiert werden.

Hierbei ist das Befahren der Karl-Busch-Straße für Kraftfahrzeuge von montags bis freitags an Schultagen in der Zeit zwischen 7 Uhr und 8 Uhr ab der Einmündungsanlage von der Kapellenstraße aus kommend verboten. Nur Bewohner der Karl-Busch-Straße und der Straße „Am Rödelstein“ sowie Lieferverkehre (beispielsweise Deutsche Post, Paketzulieferer, Lebensmitteltransporter, etc.) und Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes (darunter fallen beispielsweise Müllfahrzeuge, Pflegedienste, Handwerksbetriebe, etc.) dürfen noch einfahren.

Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen wollen, dürfen nicht mehr seit Anfang dieser Woche die Karl-Busch-Straße einfahren. Das wird auch stichprobenartig kontrolliert und ggfs. sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass entgegen das aufgestellte Verbotsschild von Kraftfahrzeugfahrern gehandelt wurde, entgeltlich geahndet.

Zum Einfahren berechtigte Bewohner der Karl-Busch-Straße und der Straße „Am Rödelstein“ sollten daher immer Ausweispapiere bei sich haben, um damit ihre Berechtigung zum Befahren der Karl-Busch-Straße gegenüber den Kontrolleuren nachzuweisen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
- Straßenverkehrsbehörde -