Mitteilungen von Wählergruppen und Parteien bleiben innerhalb von 8 Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt.
Im Hinblick auf die Landtagswahl am 22. März 2026 beginnt diese Frist ab der Kalenderwoche 7.
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.