für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) vom 27.01.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2008, (GVBl. S. 79), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 17.01.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
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| 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 963.880 Euro | 909.185 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 939.170 Euro | 903.025 Euro |
| Jahresergebnis | 24.710 Euro | 6.160 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| a) die ordentlichen Einzahlungen auf | 892.270 Euro | 837.670 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 841.370 Euro | 805.495 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 51.000 Euro | 34.775 Euro |
| b) die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 0 Euro | 0 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 Euro | 0 Euro |
| c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 676.000 Euro | 271.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.000.000 Euro | 575.000 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -324.000 Euro | - 304.000 Euro |
| d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 273.100 Euro | 275.525 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro | 3.700 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 273.100 Euro | 271.825 Euro |
| e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.841.370 Euro | 1.384.195 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.841.370 Euro | 1.384.195 Euro |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 0 Euro | 0 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2023 | 2024 |
| - zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| - verzinste langfristige Kredite auf | 73.100 Euro | 271.825 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 271.825 Euro
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
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| 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
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| 2023 | 2024 |
| • für den ersten Hund | 90,00 EUR | 90,00 EUR |
| • für den zweiten Hund | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
| • für jeden weiteren Hund | 150,00 EUR | 150,00 EUR |
| • Kampfhunde | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
§ 5 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 3.191.614 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 3.135.614 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 3.160.324 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 3.166.484 Euro
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§ 7 Altersteilzeit
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in den Jahren 2023 und 2024 in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.02.2023 bis 10.02.2023 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |