Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2008, (GVBl. S. 79), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 23.01.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Teile.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 617.245 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 612.565 Euro
Jahresüberschuss — 4.680 Euro
2. im Finanzhaushalt
| a) | die ordentlichen Einzahlungen auf — 572.445 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf — 543.765 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 28.680 Euro |
| b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Euro |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — 0 Euro |
| c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 228.200 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 715.000 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 486.800 Euro |
| d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 467.220 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 9.100 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 458.120 Euro |
| e) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 1.267.865 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 1.267.865 Euro |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr — 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - | zinslose Kredite auf — 0 Euro |
| - | verzinste langfristige Kredite auf — 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
wird festgesetzt auf — 0 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0 Euro
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 393) werden festgesetzt.
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 — 1.178.466 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 1.182.958 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 1.187.053 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 1.191.733 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 28.325 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im jeweiligen Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.02.2024 bis 27.02.2024 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 419, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn