Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023, (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 23.01.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 483.005,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 463.763,00 €
Jahresergebnis — 19.242,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 454.985,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 412.963,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 42.022,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 600,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 185.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — 184.400,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 182.123,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 39.745,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 142.378,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 637.708,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 637.708,00 €
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr — 0,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 184.400,00 €
zusammen auf — 184.400,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
wird festgesetzt auf — 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0,00 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 360 v. H.
- Grundsteuer B auf — 465 v. H.
- Gewerbesteuer auf — 395 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund — 60,00 €
- für den zweiten Hund — 72,00 €
- für jeden weiteren Hund — 78,00 €
- Kampfhunde — 600,00 €
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 444.075 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 — 462.452 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 481.694 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 731.878 Euro
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.2024 bis 23.02.2024 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |