Am Donnerstag, den 06.03.2025 um 19:00 Uhr, findet im evangelischen Pfarrhaus, Hauptstraße 41, 56379 Obernhof eine Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Obernhof statt.
Tagesordnung:
| 1. | Finanz- und Kassenberichte |
| 2. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| 3. | Neuwahl des stellv. Jagdvorstehers |
| 4. | Verschiedenes |
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren an den Eigenjagdbezirk Obernhof angegliederten Flächen sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Angliederungsgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich von jeder volljährigen natürlichen Person aufgrund schriftlicher Vollmacht in der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Eine Aufteilung des Stimmrechts ist nicht zulässig.