Öffentliche Bekanntmachung
Für die Wahl des Wehrführers der Einheit Dausenau findet am Freitag, dem 13. März 2026, 18.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Langgasse, in Dausenau, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 6 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl des Wehrführers |