Gemäß Rundschreiben VII6.20105/7#16 des Bundesministeriums des Innern wird die Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen nach dem Beschluss des Bundesrates zum 07. Februar 2026 erhöht.
Die Änderungen im Überblick:
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten, dient primär der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Insbesondere die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.
Bei Beantragung eines neuen Personalausweises im Bürgerbüro fallen ab dem 07. Februar 2026 die neuen Gebühren an.