Einladung zur Wahlversammlung für den stellvertretenden Wehrführer der Einheit Dornholzhausen
Für die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Einheit Dornholzhausen findet am Freitag, dem 20. März 2026, 18.30 Uhr, im Kameradschaftsraum im Rathaus, Ringstraße 2, in Dornholzhausen, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 6 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung: