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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Dausenau

Einladung

Zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft Dausenau wird hiermit für den 14. März 2023, 19.00 Uhr, im Rathaus in Dausenau eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Finanz- und Kassenberichte

2.

Wahl eines Versammlungsleiters für die Entlastung des Jagdvorstandes

3.

Entlastung des Jagdvorstandes

4.

Wahl eines Versammlungsleiters für die Wahl des Jagdvorstandes

5.

Wahl des Vorstandes

a. Wahl des Jagdvorstehers

b. Wahl des 1. Beisitzers stellv. Jagdvorstehers

c. Wahl des 2. Beisitzers

d. Wahl des 1. stellv. Beisitzers

e. Wahl des 2. stellv. Beisitzers

6.

Abschussvereinbarungen des Jagdjahres 2023/ 2024

7.

Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten

8.

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses und der Rücklage

9.

Verschiedenes

Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Grundeigentümer der Flächen, auf denen Jagd in dem Gemeindegebiet Dausenau stattfinden könnte.

Die Sitzung ist nichtöffentlich. Zur sachlichen Unterstützung können vom Versammlungsleiter jedoch Nichtjagdgenossen zugelassen werden.

Zur Prüfung der Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft hat jeder Jagdgenosse bei der Versammlung entsprechende Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Jeder Jagdgenosse, der nicht selbst an der Versammlung teilnimmt, kann einen Vertreter durch schriftliche Vollmacht bestimmen. Der Bevollmächtigte hat sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. Als Nachweis über die zu haltende Fläche ist der Grundbuchauszug bei der Registrierung der Anwesenheit vorzulegen.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Ehepaare. Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaft erfolgt öffentlich. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der bei der Versammlung anwesenden und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenden Grundflächen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau unter der Rufnummer 02603/793 - 222 zur Verfügung.

Dausenau, 14.02.2023 — Klaus Ferdinand
Jagdvorsteher