Bekanntmachung
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Haushalt der Ortsgemeinde Weinähr mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 24.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Weinähr haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Weinähr.