2. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Otto-Balzer-Straße / Römerstraße “ der Stadt Bad Ems;
hier: Aufstellungsbeschluss
Aufgrund der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadtrat Bad Ems in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Eröffnung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Südliche Otto-Balzer-Straße / Römerstraße“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist auf nachstehend abgedrucktem katasteramtlichem Lageplanausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen schwarzen Linie umgrenzt.
Anlage:
Katasteramtlicher Lageplanausschnitt