Bebauungsplan - 5. Änderung - „Südliche Otto-Balzer- Straße / Römerstraße“ der Stadt Bad Ems,
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der vom Rat der Stadt Bad Ems in der Sitzung am 31.01.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes liegt mit Textfestsetzungen und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme vom 26.02.2024 bis einschließlich 29.03.2024 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Stadt - Bad Ems - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags - mittwochs | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist für dieses Bebauungsplanverfahren unter Anwendung des § 13a BauGB nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Nievern.
Anlage:
Katasterausschnitt mit räumlicher Abgrenzung des Geltungsbereiches