Am Freitag, den 08.03.2024 um 17:00 Uhr, findet im Sitzungszimmer des Rathauses Nassau eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Nassau-Dienethal-Misselberg statt.
Tagesordnung:
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Nassau-Dienethal-Misselberg sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Jagdgenossen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.