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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Ankündigung wichtiger Termine in der Ortsgemeinde Dausenau

Liebe Dausenauerinnen und Dausenauer,

am Samstag, den 16. März, findet der diesjährige Umwelttag statt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns an diesem Tag unterstützen würden.

Am Samstag, den 30. März, findet zum zweiten Mal das Osterfeuer am Kappesfeld statt. Für die Kinder und Familien wird es erneut eine Überraschung geben. Wer sich bei der Planung einbringen möchte, kann sich gerne unter og-dausenau@t-online.de melden.

Weitere Informationen hierzu folgen in den nächsten Ausgaben.

Förderung in der Dorferneuerung - Bitte nicht vergessen, finanzielle Mittel für Ihr spannendes Zukunftsprojekt zu beantragen!

Sie planen einen Um- oder Ausbau Ihres Hauses? Auch im Jahre 2024 besteht für Sie, liebe Dausenauerinnen und Dausenauer, wieder die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung einzureichen und Zuschüsse für Ihre Maßnahme zu erhalten. Das heißt, es gibt Fördergelder, die nicht zurückzuzahlen sind, also im Prinzip, bares Geld für Sie. Tatsächlich haben einige Bauherren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Beantragung geht im Übrigen relativ einfach - probieren Sie es doch aus!

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Das heißt Maßnahmen zur Erneuerung, zum Um- oder Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender bedeutsamer Gebäude. Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken. Zu den Maßnahmen gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild - Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtliche Installationen innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. Achtung - vor Zugang eines Bewilligungsbescheides oder vor Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35% v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für Vorhaben, die zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstätten naher Arbeitsplätze oder zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen, kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Es sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr gestellt werden, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Was ist noch wichtig zu wissen?

Fachliche Beratung gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, 02603-972-6185.

Michelle Wittler, Ortsbürgermeisterin