Der Haushalt der Ortsgemeinde Obernhof mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 24.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
Montag bis Freitag — von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich
Montag und Dienstag — von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag — von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Obernhof haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Obernhof.