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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushalt der Ortsgemeinde Obernhof für das Haushaltsjahr 2025

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Bekanntmachung

Der Haushalt der Ortsgemeinde Obernhof mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 24.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag  —  von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich

Montag und Dienstag  —  von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag  —  von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Obernhof haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Obernhof.

Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau