Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

* Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und

* öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.01.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. 11.2017 (BGBl. I, S. 3634) öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 11 Absatz 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau vom 8. Mai 2018 hat die neue Verbandsgemeinde bis zum 1. Januar 2026 einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die jeweiligen Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau gelten fort, bis der Flächennutzungsplan der neuen Verbandsgemeinde wirksam ist.

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Plan- und Textunterlagen findet in der Zeit vom 03.03.2025 bis 04.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert.

Neben der Offenlage kann auch Einblick in die Entwurfspläne mit Begründung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau genommen werden. Der Link wird wie folgt angegeben:

https://www.vgben.de/rathaus/flaechennutzungsplan/aktuelle-offenlagen

Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.

56130 Bad Ems, 14. Februar 2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems – Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister