Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zu
General- oder Vorsorgevollmachten
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 22. März 2026 findet die Landtagswahl statt.
Wir möchten Sie an dieser Stelle über Wissenswertes rund um die Landtagswahl informieren.
Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) bis zum 20. März 2026 - 15:00 Uhr - auf folgenden Wegen beantragen:
1. schriftlich
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann jederzeit schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie den Vordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, nutzen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarte ist ab dem 19. Februar 2026 vorgesehen.
Sie können den Antrag auch mittels eines formlosen Briefes bei der
zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Hierzu muss der
Antrag folgende Angaben enthalten:
2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Dieser kann mit Hilfe eines Smartphones abgescannt werden und enthält Ihre
persönlichen Daten.
3. per E-Mail unter briefwahl@vgben.de
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch in der Form einer E-Mail
sein. Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
4. per Fax unter 02603 / 793 - 175
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann formlos - oder mit Hilfe des auf
der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrags - per
Fax erfolgen. Dieses Fax muss folgende Angaben enthalten:
5. online über die Website / Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau unter www.vgben.de
6. oder durch persönliche Vorsprache nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte ab dem 23. Februar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
Öffnungszeiten Wahlbüro im Raum 225
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
und am Freitag, 20. März 2026 von 14:00 - 15:00 Uhr
Die Beantragung ist ab dem 23. Februar 2026 auch ohne Terminvorgabe innerhalb der unten angegebenen Öffnungszeiten möglich. Bringen Sie bitte hierzu Ihren gültigen Personalausweis und nach Möglichkeit die zugestellte Wahlbenachrichtigung mit.
Die Verwaltung empfiehlt die vielfältigen unter den Ziffern 1-5 aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung der Wahlunterlagen nicht möglich ist.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Falls Sie die Zusendung der Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse wünschen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift bei allen oben genannten Varianten genau anzugeben.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss. Eine General- oder Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsurkunde sind für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend zur Legitimation.
Das Stimmrecht einer jeden Wählerin oder eines jeden Wählers ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet werden noch kann es auf einen anderen übertragen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es ein Wahlrecht gibt, nicht jedoch eine Wahlpflicht.
Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Möchten sie im Wege der Briefwahl teilnehmen, muss ein persönlicher Antrag für diese Wahl gestellt werden. Ein solch persönlicher Antrag ist bei der Antragstellung im Rahmen einer
General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben. Wenn Sie für die Landtagswahl 2026 Briefwahlunterlagen beantragen möchten und hierfür eine andere Person beauftragen wollen, bitten wir Sie, der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht für die Landtagswahl 2026 zu erteilen. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist dieser Vordruck bereits enthalten.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: