hier: Erneute Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Rat der Ortsgemeinde Singhofen in der Sitzung am 20.10.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes wird mit Textfestsetzung und Begründung zu jedermanns Einsichtnahme
vom 26.02.2026 bis einschließlich 19.03.2026
erneut veröffentlicht.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden {{gt}} Singhofen {{gt}} Aktuelle Offenlagen {{gt}} Bebauungsplan „Am Steinkopf“) erfolgen oder vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Nebengebäude des Rathauses (Geschäftsbereich 3, Bauverwaltung), Zimmer 06, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags und dienstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Es sei außerdem darauf hingewiesen,
| 1. | dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vgben.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass die Möglichkeit besteht, sich vor Ort (Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer 06) die Planunterlagen erörtern zu lassen. |
Die Zulässigkeit vorzubringender Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die nach durchgeführter Offenlage vom 26.03.2025 bis 30.04.2025 erfolgten geänderten oder ergänzten (materiellen) Teile der Planung begrenzt. Diese sind in der Begründung zum Bebauungsplan in Kapitel „0 Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB“ im Detail erläutert. Es handelt sich hierbei um Folgende:
| 1. | Anpassung der genannten Flächengröße der Ökokontofläche in der Gmk. Singhofen, Flur 7, Flurstück 60 sowie planungsrechtliche Festsetzung der Ausgleichsfläche in der Gmk. Singhofen, Flur 4, Flurstück 41 (Ordnungsbereich D im Bebauungsplan). |
| 2. | Ergänzende Darstellung einer Versorgungsfläche für die Errichtung einer Transformatorenstation im Nordosten des Bebauungsplans. |
| 3. | Flächentausch der geplanten Fläche für einen öffentlichen Spielplatz mit einem geplanten Baugrundstück sowie begleitende Festsetzung öffentlicher Parkplatzflächen. |
Darüber hinaus wurden in der Rubrik „Hinweise“ des Bebauungsplans ergänzende Hinweise zu den Aspekten „Insektenfreundliche Außenbeleuchtung“ und „Vermeidung tierischer Fallen“ aufgenommen.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Biotop- und Nutzungstypenplan, Schallprognose, Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Ent- und Bewässerung, Biotopschutz, Artenschutz, Boden, kulturelles Erbe, verkehrliche Erschließung, Kompensationsflächen.
Der Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt mit einer blauen, unterbrochenen Linie umgrenzt. Er ist nördlich begrenzt durch die Schwimmbadstraße sowie dem Wohngebiet „Am Keltenring“ und endet südwestlich an der Grenze zum Dermbachtal. Südöstlich grenzt der Geltungsbereich an dem Wirtschaftsweg, der in seiner Verlängerung südöstlich am Wohngebiet „Am Keltenring“ entlang verläuft.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Singhofen.