Die Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau weist darauf hin, dass am 15.02.2024 die 1. Rate der Gemeindesteuern und Abgaben, Wassergeld und Kanalgebühren fällig war.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, falls kein neuer Bescheid im Jahr 2024 ergangen ist, der Abgabenbescheid des Vorjahres in gleicher Höhe und mit den gleichen Fälligkeiten Grundlage für die Zahlungsverpflichtung ist.
Die Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen und mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die in Verzug geratenen Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau zu überweisen. Andernfalls wird ein Beitreibungsverfahren mit erheblichen Kosten unvermeidbar.