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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023, (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 06.02.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungs­pflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 393) werden festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  1.072.650 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.067.515 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  1.058.285 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026  —  1.043.485 Euro

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im jeweiligen Teilfinanz­haushalt darzustellen.

56379 Sulzbach, den 12.02.2025
Ortsgemeinde Sulzbach
In der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Ralf Mager
Ortsbürgermeister
Dienstsiegel

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.03.2025 bis 18.03.2025 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 419, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 12.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau Dienstsiegel