Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gückingen hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung soll die Möglichkeit eröffnet werden, im gesamten Baugebiet in Einzelhäusern bis zu drei Wohneinheiten und in Doppelhäusern bis zu drei Wohneinheiten je Doppelhaushälfte zu realisieren. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die o. a. Bebauungsplanänderung liegt in der Zeit vom 13.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus können die Planunterlagen unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.
Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.