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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 1/2023
Sonstige Nachrichten - Stadt Diez
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 29.09.2022

Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden sowie die eingeladenen Gäste, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Ergänzung und Anpassung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Nach den Mandatsniederlegungen der Herrn Lothar Schmidt und Benjamin Albrecht erfolgten während des TOP 2 die Verpflichtungen (gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl) der nachrückenden Ratsmitglieder Herrn Stephan Besse sowie Herrn Recep Ünver. Im Hinblick auf die oben genannten Veränderungen wurden dann auch die Nachbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen vorgenommen (TOP 3). Zum Jahresbericht des Beirats für Migration und Integration begrüßte die Stadtbürgermeisterin deren Vorsitzenden und erteilte ihm für einen Tätigkeitsbericht das Wort (TOP 4). Anschließend erfolgte unter TOP 5 durch den Leiter des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Diez ein Bericht über dessen zukünftige Entwicklung und der geplanten Belegung mit Auszubildenden bzw. Kursteilnehmern in den kommenden Jahren. Er verwies hierbei auf eine vorgesehene Zielgröße von rund 620 Ausbildungsplätzen und ging auch auf die geplante Modernisierung der Gebäude ein. Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung in den Kommunen eine Schwerpunktaufgabe. Die Städte und Gemeinden nehmen diese Aufgabe selbstständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben war. Sie werden bei der Aufgabe durch das Land mit Städtebaufördermitteln aus eigenen und Bundesmitteln unterstützt. Die Stadt Diez beabsichtigt, sich mit dem unter TOP 6 vorgestellten Grobkonzept für eine solche Städtebauförderung zu bewerben. In dem Konzept sind Handlungsfelder wie die städtebauliche Gestaltung, die Grünflächen und der Klimaschutz, die Mobilität sowie die Wirtschaft und der Tourismus enthalten. Innerhalb dieser Handlungsfelder kristallisierten sich Schwerpunktbereiche, in den sich Entwicklungsbedarfe konzentrieren, heraus. Diese sind: das Rathaus und die Wilhelmstraße, die Altstadt mit dem Haus Eberhard, die Achse Marktplatz - Ernst-Scheuern-Platz, die Quartierentwicklung im Bereich der Schaumburger Straße sowie der Unterstraße, der Bahnhof mit dessen Umfeld sowie die Uferbereiche der Lahn und der Aar. Der Beschluss, sich unter den o. g. Gesichtspunkten für das Städtebauförderprogramm zu bewerben, erging einstimmig. Unter TOP 7 wurde der seinerzeit gefasste Beschluss unter Beteiligung der Stadtwerke auf deren Gelände den Neubau eines Rathauses für die Stadt Diez als Teil eines noch zu errichtenden Gebäudes zu realisieren, aufgehoben. Für den Tagesordnungspunkt „Überlegungen zum weiteren Vorgehen in Sachen städtisches Rathaus“ begrüßte die Stadtbürgermeisterin den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Diez Herrn Schnatz, der zu dem Thema ausführte, dass die Verbandsgemeindeverwaltung einen erhöhten Raumbedarf habe. Um diesen decken zu können, sei ursprünglich angedacht gewesen, einen Multifunktionsraum mit Sitzungssaal u. a. zu errichten. Um später den jetzigen Sitzungssaal in Büroräume umzuwandeln. Allerdings scheiterte dies an der Umsetzung, so der Verwaltungschef weiter. Um dennoch zusätzliche Büroräume zu schaffen, möchte man nun das Rathaus in der Wilhelmstraße in die Überlegungen mit einbeziehen. Hierzu seien schon umfangreiche Gespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) geführt worden und man sei einigermaßen zuversichtlich, das Projekt langfristig umsetzen zu können, allerdings müsse man dabei bedenken, dass hierfür Fördermittel aus verschiedenen Töpfen zusammengeführt werden müssten, weshalb man einen realistischen Zeitraum zur Umsetzung des Projekts zum heutigen Zeitpunkt nicht nennen könne. Anschließend erließ man die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in vorgelegter Form (TOP 9). Nach der bereits erfolgten Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 und der Entlastung der Stadtbürgermeisterin sowie der Beigeordneten holten die Stadtratsmitglieder die ausstehende Entlastung des Bürgermeisters und der Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Diez für das Haushaltsjahr 2020 unter TOP 10 einstimmig nach. Dann erfolgten durch die Verwaltung Informationen zu den Gesamtabschlüssen der Stadt Diez für die Jahre 2015-2019. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages in Rheinland-Pfalz erfolgte die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beiträge - ABS) für den Bereich der Stadt Diez (TOP 12). In TOP 13 wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt die Empfehlung an den Stadtrat gegeben, dieser möge die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hohe Straße II 3. Abschnitt" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschließen. Hier soll bestimmt werden, dass die Errichtung von Fotovoltaikanlagen und Zisternen grundsätzlich vorgeschrieben sind. Wobei für Letzteres eine Verpflichtung in die zu schließenden Kaufverträge aufgenommen werden soll. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB umgesetzt werden. Für die angedachte Änderung des Bebauungsplans „Freiendiez I“ hat mittlerweile die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 2 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Ebenso wurde die Abwägung der während der Verfahren eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Diez vom 13.09.2022 vorgenommen. So konnten nun unter TOP 14 die angestrebten Änderungen in dem genannten Bebauungsplan in kraftgesetzt werden. Der TOP 15 beinhaltete den Beschluss, einen Förderantrag zu stellen, mit dessen Unterstützung ein integriertes Mobilitätskonzept für die Innenstadt von Diez erarbeitet werden soll. Das Förderprogramm des Ministeriums des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, neue und innovative Wege der Zentralentwicklung mit verschiedenen Modellvorhaben „Innenstadtimpulse“ auch für Mittelzentren zu entwickeln und diese später auch umzusetzen. Eines der förderfähigen Maßnahmenfelder ist die Mobilität, wobei eine Strategie zur Verbesserung des Fußgänger- und des Radverkehrs sowie der Abstell- und Parksituation mit entsprechenden Beschilderungssystemen verbunden werden soll. Ziel dabei ist eine verbesserte Aufenthaltsqualität mit einer gleichzeitig guten Erreichbarkeit und die Verringerung von Emissionen. Die Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten beträgt hierbei 90 %. Für Anträge unter TOP 16 lag nichts vor. Mitteilungen und Anfragen (TOP 17) gab es folgende: Die Anfrage zur Übernahme von Liquiditätskrediten durch das Land Rheinland-Pfalz, wobei das entsprechende Gesetz noch nicht beschlossen ist; die Installation der Weihnachtsbeleuchtung im Innenstadtbereich; die Anfrage bei Polizei und Verbandsgemeinde nach Worst-Case- bzw. Notfallplänen; die Bildung einer Arbeitsgruppe „Diez hält zusammen“ unter Beteiligung der Verbandsgemeinde Diez, der Stadt, des DRK, der AWO sowie der Kirchen, der Hilfestellungen und Rückhalt bei den eventuell kommenden schwierigen Zeiten leisten kann. Während des sich anschließenden nicht-öffentlichen Teils wurde einem Verkaufsvertrag zugestimmt.

[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]