Die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom 13.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus können die Planunterlagen unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Landschaftsplan mit Beschreibung der rechtlichen Grundlagen, Methodik und Planungsvorgaben als Einführung. Der Landschaftsplan enthält eine Grundlagenerhebung in Text und Karten zu Geologie und Geomorphologie, Boden, Klima, Oberflächengewässer, Hydrogeologie, heutige potenzielle natürliche Vegetation, Planung vernetzter Biotopsysteme, Biotoptypen/ Nutzungsstrukturen sowie Naturräumliche Gliederung/Landschaftsräume/ Ausstattung der Landschaft mit erholungsfunktionalen Einrichtungen und die historische Entwicklung der Landschaft. Die in der Grundlagenerhebung erfassten Landschaftselemente werden nach ihrer Funktion und Bedeutung hinsichtlich Geodiversität, Hydrogeologie, Klima, Biodiversität und Landschaftsbild analysiert und bewertet. Die Analyse und Bewertung erfolgen in Text und Karten. Hieraus werden Zielvorstellungen und Maßnahmen abgeleitet, indem Schutzgebiete und Flächen mit besonderer Schutz-Entwicklungsfunktion sowie Elemente des Biotopverbundes, weiterhin das Landschaftserlebnis und Erholungsfunktion sowie ein Exkurs zum Klimawandel und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Landschaftsplanung in Text und Karte dargestellt werden. Stand: November 2022
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Aussagen zu Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Landschaft (Pflanzen/Tiere/Lebensräume, Boden/Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgüter) sowie Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu den jeweiligen Neudarstellungen im Flächennutzungsplan. Der Umweltbericht enthält eine Bewertung der Umwelterheblichkeit sowie weiteren Angaben zur Umweltprüfung und eine allgemein verständliche Zusammenfassung. Stand November 2022
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
- Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises vom 30.07.2021 mit Aussagen zur Raum- und Siedlungsstruktur der Verbandsgemeinde Diez sowie Erfordernissen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebengrundlagen. Die Landesplanerische Stellungnahme mündet unter Zugrundlegung der Stellungnahmen der beteiligten Stellen in Anregungen und Hinweisen zu den einzelnen Änderungsflächen
- Stellungnahmen der Strom- und Leitungsnetzbetreiber (Westnetz GmbH vom 07.04.2022, Amprion GmbH vom 03.05.2022, Pledoc GmbH vom 05.05.2022) mit Aussagen zu den Leitungsverläufen und deren Schutzabständen
- Stellungnahme der Deutsche Bahn AG - DB Immobilien - Region Mitte vom 22.04.2022 mit Aussagen zu Emissionen aus dem Bahnbetrieb und Hinweisen zu Bebauung in der Nähe von Bahnanlagen
- Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Geschäftsstelle Parktische Denkmalpflege, Mainz vom 20.04.2022 zur Betroffenheit von Kulturdenkmälern
- Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, vom 02.03.2021 und 16.05.2022 mit Aussagen zu archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtsflächen
- Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westwald-Osteifel vom 12.02.2021 und 12.05.2022 mit Aussagen zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zum Flächenverbrauch
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 09.05.2022 mit Aussagen zum Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund allgemein und mineralischen Rohstoffen
- Stellungnahme des Forstamtes Lahnstein vom 13.05.2022 mit Aussagen zum Waldabstand
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises -Untere Wasserbehörde- vom 30.05.2022 mit Aussagen zu Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebieten, Wasserschutzgebieten, Altlasten, Niederschlagsentwässerung, Starkregen und Radonpotenzial
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises -Untere Naturschutzbehörde- vom 30.05.2022 mit der Bitte um Darstellung von ausgewiesenen Kompensationsflächen
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 02.05.2022 mit Aussagen zur Abwasserbeseitigung/ Niederschlagswasserbewirtschaftung, Bodenschutz/Altablagerungen und Wasserversorgung/Grundwasserschutz.
- Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Diez vom 08.04.2022 und 10.02.2021 zur Erschließbarkeit für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 12.05.2022 mit Aussagen zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und an Neudarstellungen im Flächennutzungsplan angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe
- Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität vom 03.05.2022 mit Aussagen zur verkehrlichen Erschließung der Änderungsflächen und potenziellen Immissionskonflikten
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 27.04.2022 mit Aussagen zu potenziellen Nutzungskonflikten im Immissionsschutz
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen zur Verkehrsbelastung, Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen, potenziellen Nutzungskonflikten mit benachbarter Bebauung bzw. Nutzungen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Diez.
Diez, den 04.01.2023 — Michael Schnatz, Bürgermeister