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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung,folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 05.12.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 3.081.299,00 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 5.460.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 5.282.252,00 Euro.

§ 4

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 27.023.451,21Euro

§ 5

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a)

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils

an der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer

und den Ausgleichsleistungen

nach § 21 LFAG

mit

31,0

v.H.

b)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

31,0

v.H.

c)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

31,0

v.H.

d)

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer

nach Ertrag mit

31,0

v.H.

e)

Schlüsselzuweisungen mit

31,0

v.H.

§ 6

Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 20.12.2024
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.01.2025 bis 17.01.2025 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin