Zahlreiche Bürger/-innen, die einen Holzofen betreiben, haben kurz vor Weihnachten ein Schreiben der Verbandsgemeinde erhalten, nachdem der Ofen nach dem 31.12.2024 nicht mehr genutzt werden darf. Grundlage dieser Aufforderung ist eine Liste des Schornsteinfegers, in der eine entsprechende Einstufung erfolgt ist. Nach Rückfrage beim Schornsteinfeger ist vor der Einstufung leider keine Prüfung erfolgt, ob für den jeweiligen Ofen bereits ein Nachweis vorliegt oder ein Bestandsschutz besteht. Ich empfehle daher allen, die ein solches Schreiben erhalten haben, umgehend Kontakt mit dem Schornsteinfeger aufzunehmen. Im Internet findet man unter www.cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste eine Übersicht der Hersteller bzw. Öfen, für die entsprechende Nachweise vorliegen. Über den Sinn bzw. Unsinn der geänderten Vorschriften möchte ich mich nicht äußern.