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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 10/2024
Sonstige Nachrichten - Verbandsgemeinde Diez
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Damit öffentliche Wege frei und sicher bleiben: Ordnungsamt erinnert an Rückschnittpflicht

Ragen Bäume oder Sträucher vom eigenen Grundstück auf öffentliche Straßen und Gehwege? Haus- und Grundstückseigentümer sowie Pächter von Grundstücken sind verpflichtet, ausufernden Bewuchs zurückzuschneiden.

Zwar verbietet das Bundesnaturschutzgesetz radikale Schnitte an Hecken und Büschen in der Zeit zwischen 1. März und 30. September, um Tiere und ihren Lebensraum zu schützen. Ein Zu- und Rückschnitt von Bewuchs, der in öffentliche Verkehrsanlagen hineinragt, ist jedoch ganzjährig erlaubt. Ein prüfender Blick vor dem Griff zur Heckenschere, ob sich im betroffenen Bereich aktuell Tiere aufhalten, sollte in jedem Fall selbstverständlich sein. Zur Verdeutlichung geben wir nachstehend einen Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez wieder:

Bäume und Sträucher, die in die öffentliche Straße hineinragen, sind soweit auszuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch die Sichtbarkeit und Wirksamkeit öffentlicher Verkehrseinrichtungen beeinträchtigen. Dabei muss über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 3 Meter und über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil von 5 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 50 cm ab Fahrbahnrand frei bleiben, wenn nicht aus wichtigen Gründen ein Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze erforderlich ist. Überwuchs an Straßenlaternen ist so zu entfernen, dass Straßenlaternen ihre volle Leuchtkraft entfalten.

Das Ordnungsamt kontrolliert Straßen und Gehwege regelmäßig auch hinsichtlich Überwuchs und kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Auch mit Blick auf eine mögliche zivilrechtliche Haftung (§ 823 BGB) bei Unfällen und Schäden, die durch Überwuchs entstehen, bitten wir um Beachtung der stets freizuhaltenden Flächen und Abstände. Bei Fragen hierzu steht Ihnen das Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung.

Daneben weist das Ordnungsamt auf weitere Regelungen aus der Gefahrenabwehrverordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Diez hin und bittet um deren Beachtung:

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die generelle Anleinpflicht von Hunden innerhalb bebauter Ortslagen sowie außerhalb bei Begegnungen mit anderen Passanten

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die Beseitigungspflicht illegaler Plakatanschläge sowohl vom Verursacher als auch vom Veranstalter

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das Verbot für Skateboard- und Inlineskatefahren sowie Ball- und Frisbeespiele auf dem Marktplatz von Diez

Der vollständige Text der Gefahrenabwehrverordnung kann unter www.vgdiez.de nachgelesen werden.