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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 10/2026
Wasenbach
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​​​​​​​Haushaltssatzung der Gemeinde Wasenbach für das Jahr 2026 vom 12.02.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

471.644,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

468.307,00 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

3.337,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

27.460,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.593,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

18.400,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-12.807,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit3 auf

-14.653,00 Euro.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 96.618,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

42,00 Euro

- für den zweiten Hund

65,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

110,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

614,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 Euro

- Zucht- und Sporthundesteuer bis zu 8 Hunden

230,00 Euro

- Zucht- und Sporthundesteuer bis zu 16 Hunden

307,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses:

Mehrzweckhalle

Nutzung aller Räume und Freisitz für private Feier

200,00 Euro

Mehrzweckhalle

Nutzung aller Räume für private Feier

160,00 Euro

Mehrzweckhalle

Nutzung aller Räume für Beerdigungskaffee

100,00 Euro

Kleiner Saal

kleiner Saal und Gaststätte mit Küche und Kühlraum

100,00 Euro

Gaststätte

Gaststätte mit Küche und Kühltheke-, bzw. Kühlraum

75,00 Euro

Freisitz mit Grillplatz

incl. Küche, Kühlraum und Haupttoilette

75,00 Euro

bei Außenveranstaltungen

Haupttoilette incl. Duschen (bei Sportplatznutzung)

50,00 Euro

bei Außenveranstaltungen

Strom (z.B. für Kühlwagen) - pauschal pro Tag

20,00 Euro

Energiezuschlag

Komplettvermietung

30,00 Euro

Energiezuschlag

Teilvermietung

15,00 Euro

Audio/Video

Nutzung der Audio-/Videoausstattung

per Sondervereinbarung

Reinigungspauschale

bei Komplettvermietung

50,00 Euro

bei Teilvermietung

25,00 Euro

Kaution

als Sicherheitsleistung

100,00 Euro

Sonstiges

● besenreine Rückgabe durch Mieter (auch Müllentsorgung), Endreinigung nur durch Gemeinde

● bei Terminkollisionen: Entscheidung durch Ortsbürgermeister

● mit auswärtigen Nutzern werden jeweils Sondervereinbarungen getroffen

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.363.471,06 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.365.308,06 Euro und zum 31.12.2026 1.373.645,06 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Straßenoberflächenentwässerung

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§ 11 Deckungsfähigkeit

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

1.

Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen.

2.

Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

1.

Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.

2.

Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen.

Wasenbach, den 12.02.2026
Petra Saß, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 03.02.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 05.03.2026 bis Freitag, 13.03.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez in Zimmer 120 öffentlich aus.

Wasenbach, den 12.02.2026
Petra Saß, Ortsbürgermeisterin