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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 11/2023
Gückingen
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Widmung von Straßen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Gückingen vom 28.02.2023 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Ein unmaßstäblicher Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist dieser Verfügung beigefügt und Bestandteil der Widmung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Gückingen. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße. Eine Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungskreise besteht nicht.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Hinweis

Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten mit vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Diez, den 09.03.2023  —  In Vertretung: Claudia Schäfer
Verbandsgemeindeverwaltung Diez  —  Erste Beigeordnete