Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Anschließend wurde Ihrer Bitte um Anpassung der Tagesordnung zugestimmt. Danach berieten und beschlossen die Stadtratsmitglieder den vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 in unveränderter Form. Nach einer Anpassung der Gemeindeordnung (GemO) in § 35 ist es nun möglich, das kommunale Gremien unabhängig von einer Notlage hybride Sitzungen abhalten dürfen. Diese Gesetzesänderung eröffnet den Rats- und Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, digital unter Beibehaltung aller Rechte an Sitzungen teilzunehmen. Ausnahmen bilden hierzu konstituierende Sitzungen, geheime Abstimmungen sowie Wahlen und Beschlüsse von Satzungen. In TOP 3 wurde beschlossen, die beschriebenen Hybridsitzungen in die Geschäftsordnung der Stadt Diez aufzunehmen, wobei der Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung von der hiesigen Tagesordnung abgesetzt wurde. Dieser soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Alsdann erhielten die Ratsmitglieder eine Sachstandsmitteilung in Bezug auf die katholische Kindertagesstätte in der Schlesierstraße, die aufgrund des Starkregenereignisses vom September nicht mehr nutzbar ist. Insbesondere ging die Leiterin der Sozialabteilung aus der Verwaltung darauf ein, dass für alle Kinder der Kita eine Interimslösung für deren Unterbringung in mehreren anderen Einrichtungen und Räumlichkeiten erreicht werden konnte. Ein weiterer Schwerpunkt bei der Erörterung der Sachlage bildeten die vielen versicherungsrechtlichen sowie die finanziellen Auswirkungen des Schadensereignisses für die Stadt Diez und die katholische Kirche als Träger der Einrichtung. In TOP 6 beschloss man den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Kernstadt“. Dieser Beschluss zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist nach Aussage der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde Voraussetzung für eine zukünftige Förderung der Maßnahme. Die Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hohe Straße II“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 28.09.2023 beschlossen, ein Business Improvement District (BID) im Projektbereich Wilhelmstraße - Rosenstraße - Marktplatz - Marktstraße in Diez nach dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) zu errichten und den BIDiez e. V. als dessen Aufgabenträger zu benennen. Zur Umsetzung des Projektes wurde in der heutigen Sitzung unter TOP 8 eine Satzung erlassen, auf deren Grundlage der Verein tätig werden kann. In TOP 9 „Anträge“ wurde auf Initiative einer Stadtratsfraktion beschlossen, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez zu den Themengebieten „Sachstandsbericht zur geplanten gemeinsamen Nutzung des Rathauses in Diez mit der Stadt und der Verbandsgemeinde“ sowie „Möglichkeiten zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Diez und Verbandsgemeinde“ zu einer künftigen Sitzung des Stadtrates einzuladen. Während des Punktes „Mitteilungen der Stadtbürgermeisterin und Anfragen der Ratsmitglieder“ gab die Vorsitzende einen kurzen Rückblick auf das abgelaufene Jahr und informierte über aktuelle Entwicklungen; so sei der Kaufvertrag zur Liegenschaft „Werkes“ mittlerweile unterzeichnet, außerdem ging sie auf den 2. Workshop zum Mobilitätskonzept in der Stadt ein und berichtete desweiteren, dass man im Dezember seit langem wieder Sportlerinnen und Sportler geehrt habe. Im Übrigen ging sie auf die Situation mit dem Hallenbad Diez ein, wobei hierzu berichtet wurde, das als Worst-Case-Szenario das Bad im Jahr 2027 schließen müsse. Ebenfalls seien die Umstände des Oranienbads bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises erörtert worden, auch hier habe man sich grundsätzlich für den Erhalt des Hallenbades ausgesprochen. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
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