In den Wahlbezirken „Altendiez 2“ und „Balduinstein“ wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik, die ihre rechtliche Grundlage in § 54 a Landeswahlgesetz hat, werden in den vom Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählten Stichprobenstimmbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Stimmberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstellt. An die Stimmberechtigten werden dazu Stimmzettel, die Unterscheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen enthalten, ausgegeben.