Gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Isselbach findet am Mittwoch, 25.03.2026 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Isselbach, die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen eingeladen. Jeder Jagdgenosse kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierbei dürfen nicht mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigt werden. Bei Grundstücken, die im Eigentum oder Gesamteigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 6 BJG, befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen |
| 3. | Wahl eines Schriftführers |
| 4. | Bericht des Vorsitzenden |
| 5. | Verwendung der Jagdpacht für die Jahre 2024/2025 |
| 6. | Verlängerung des Pachtvertrags zum gemeinschaftlichen Jagdbezirks Isselbach I und Isselbach II |
| 7. | Verschiedenes |