Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zu Sitzungsbeginn verpflichtet die Bürgermeisterin das Ratsmitglied Klaus Lotz und wies ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten hin. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Unter der Überschrift „Sonderzahlung für kommunale Fluchtaufnahme berichtete die Leiterin der Sozialverwaltung, Frau Stefanie Fritz, dass das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration von einer Sonderzahlung an den hiesigen Rhein-Lahn-Kreis über eine Sonderzahlung, die zur finanziellen Unterstützung der Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen dienen soll. Der Kreistag hat eine anteilige Weiterleitung dieser Mittel an die Verbandsgemeinde Diez beschlossen. Wobei für die Jahre 2017 bis 2020 bereits Zahlungen für Sprachkurse, die Förderung von ehrenamtlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe sowie für Netzwerk- und Beratungsarbeit geflossen sind. Da die Mittel aus den genannten Vorjahren weitgehend aufgebraucht sind, soll die jetzt in Rede stehenden Gelder dazu beitragen, die bestehende Integrationsarbeit fortzusetzen, welches unter anderem auch die Fortführung der Kooperationsvereinbarungen mit der Diakonie Rhein-Lahn umfasst (TOP 3). Im Sinne des 21 GemHVO wurde in TOP 4 zum Stand des Haushaltsvollzugs für die Verbandsgemeinde berichtet, wobei es sich um eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des Erreichens der Finanz- und Leistungsziele handelt. Hierbei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass diese unterjährige Betrachtung des Budgets kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Gelder gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht wurden. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen zum Stichtag 29.8.2024 betrachtet. Anschließend übertrug man Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2022 in das von 2023 gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO (TOP 5). Anschließend beschlossen die Ratsmitglieder die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2024 in vorgelegter Form (TOP 6). Dann wurde im Rahmen des aktuellen Fahrzeugkonzepts für die Freiwillige Feuerwehr der Auftrag zur Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W) an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben (TOP 7). Weiter ermächtigte der Rat die Bürgermeisterin oder deren Vertreter in Bezug auf die Beschaffung von neuem Mobiliar zur Ausstattung der Pavillonanlage, worin 3 Klassenräume und eine Mensa für die Pestalozzischule in Freiendiez untergebracht werden, den Auftrag nach dessen Submission an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (TOP 8). Ebenfalls wurde in TOP 9 im Kontext mit dem Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Steinsberg der Auftrag zur Herstellung der Außenanlage an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. In TOP 10 bestimmte der Verbandsgemeinderat einer Beschlussempfehlung zu, mit welcher eine interkommunale Kooperation mit den Verbandsgemeinden Montabaur, Kaisersesch, Weißenthurm eingegangen und für deren Zweck wird und für den Zweck das Stellen eines gemeinsamen Förderantrags im Rahmen einer Pilotförderung durch das Ministerium des Inneren und für Sport von Rheinland-Pfalz beschlossen wurde. Die geplante Zusammenarbeit betrifft Verwaltungsprozesse mittels eines Prozessmanagements standardisiert abzubilden und Teil einer Prozessbibliothek werden zu lassen. Hiermit möchte man Ressourcen in den Verwaltungen einsparen und ein Stück weit dem einsetzenden Fachkräftemangel bei den Kommunen entgegenwirken. Für die Beratung und Beschlussfassung des TOP 11 wurde aufgrund schutzwürdiger Belange die nicht Öffentlichkeit der Sitzung hergestellt. Danach fuhr man öffentlich Entscheidung fort, eine energetische Sanierung der Esterauschule in Holzappel betreiben zu wollen und entschied, die Verwaltung zu beauftragen, zur Verfügung stehende Fördermittel zu beantragen und die Umsetzung der Maßnahme weiterzuverfolgen (TOP 12). Auf Empfehlung des Werkausschusses wurden unter TOP 13 die Jahresabschlüsse 2023 des Eigenbetriebes der Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ in vorgelegter Form festgestellt und der in der Bilanz ausgewiesene Jahresgewinns Betriebszweigs „Wasser“ und der Jahresverlustes Betriebszweig „Abwasser“ der allgemeinen Rücklage zugeführt bzw. mit dieser verrechnet. Während des TOP 14 „Anträge“ lag nichts vor. Die Mitteilungen der Bürgermeisterin und die Anfragen der Ratsmitglieder umfassten Informationen zu dem Sitzungskalender für 2025. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung stimmte der der Verbandsgemeinderat einem Benutzungsvertrag sowie einer Entgelt- und Leistungsvereinbarung zu.
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Das Augenmerk der Versammlung lag in der angedachten Modernisierung der zentralen Sportanlage in Holzappel, wobei der Verbandsgemeinderat bereits im Dezember 2021 die Entscheidung getroffen hat, die Sportanlage mit der Errichtung eines Kunstrasenplatzes und der Modernisierung der Leichtathletikanlage zu ertüchtigen. Im Juni 2023 wurde ein erster Entwurf durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgestellt, nach dem seitens der Vertreter für Leichtathletik aber Änderungswünsche geäußert wurden, wurde eine endgültige Beschlussfassung vorerst zurückgestellt. In der Folge wurden alle beteiligten Vereine und Schulen aufgefordert, ihre Änderungswünsche schriftlich einzureichen, die daraufhin in die Planungen aufgenommen wurden. Im Juni 2024 wurde der aktualisierte Plan zur Erörterung präsentiert. Die Planung sah vor, die Modernisierung in drei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste Bauabschnitt umfasste den Umbau des bestehenden Fußballfeldes zu einem Kunstrasenplatz sowie die Modernisierung der Leichtathletikanlagen, einschließlich der Einrichtung für Hochsprung, Weitsprung und Kugelstoßen. Zudem soll die Rundlaufbahn auf Kunststoffbelag umgestellt und die Flutlichtanlage erneuert werden. Der zweite Bauabschnitt sieht den Neubau eines Werferplatzes außerhalb des aktuellen Sportgeländes vor, einschließlich einer Zaunanlage und Sitzgelegenheiten für Zuschauer. Der dritte Bauabschnitt beinhaltete die Schaffung eines weiteren Werferplatzes. Außerdem ist der Neubau eines Kabinentrakts mit Umkleide- und Duschräumen sowie die Ertüchtigung des bestehenden Wirtschaftsgebäudes geplant. So wurden im Laufe der Sitzung die geschätzten Gesamtkosten und die damit einhergehenden und zu erwartenden Fördermittel zur Umsetzung des Projekts genannt. Ebenso wurde von den anwesenden Vertretern des Sports verschiedene technische und organisatorische Fragen erörtert, darunter die Größe des Kunstrasenfeldes, die Bespielbarkeit des Platzes bei schlechtem Wetter sowie die Zuschauerkapazitäten. Dann wurde über die Notwendigkeit des dritten Bauabschnitts diskutiert, wobei die Möglichkeit einer Erweiterung des Werferplatzes im zweiten Bauabschnitt als Alternative hierzu vorgebracht wurde. Letztendlich gab der Ausschuss für Sport, Jugend und Kultur den Beschlussvorschlag an den Verbandsgemeinderat den Planungen für die Bauabschnitte I und II zuzustimmen, während für den III. Bauabschnitt mehrheitlich dessen Ablehnung empfohlen wurde. Vielmehr solle der Rat die Verwaltung deswegen mit der Prüfung beauftragen, ob im zweiten Bauabschnitt ein weiterer Abwurfring realisiert werden kann, um auf die Umsetzung des III. Bauabschnitts tatsächlich verzichten zu können. Für die Punkte, Anträge sowie Mitteilungen und Anfragen lag nichts vor. Genauso war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
Der 1. Beigeordnete Torsten Loosen begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auch in dieser Sitzung stand die bedarfsgerechte Modernisierung der zentralen Sportanlage in Holzappel im Vordergrund. Wobei sich der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt den Beschlussempfehlungen des Jugend-, Sozial- und Kulturausschusses anschloss und dem Verbandsgemeinderat in gleicher Form die Weiterverfolgung zur Realisierung des Projektes empfahl (TOP 2). Auch in dieser Sitzung gab es während der TOP Anträge, Mitteilungen und Anfragen keinen Beratungsbedarf. Genauso war auch der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils in dieser Sitzung entbehrlich.
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