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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 12/2026
Hambach
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Haushaltssatzung der Gemeinde Hambach für das Jahr 2026 vom 18.02.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

710.815,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

704.555,00 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

6.260,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

43.894,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

137.171,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

91.510,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

45.661,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-89.555,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 469.196,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

65 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

48,00 Euro

- für den zweiten Hund

54,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

66,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

540,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

40,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

540,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Für das Dorfgemeinschaftshaus bei

Benutzung des Gemeindehauses

a)

Private Feiern (Hochzeiten, Konfirmationen, Geburtstage, Jubiläen und sonst. Veranstaltungen)

Saal im Erdgeschoss mit Küche

100,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

Saal im Untergeschoss mit Küche

50,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

b)

Beerdigungskaffee

Saal im Erdgeschoss mit Küche

50,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

Mit auswärtigen Benutzern und Unternehmen wird eine Sondervereinbarung abgeschlossen.

c)

Nebenkostenpauschale Zeitraum 01.05. bis 30.09. eines Jahres

Saal im Erdgeschoss mit Küche 1

0,00 Euro

Saal im Untergeschoss mit Küche

5,00 Euro

Nebenkostenpauschale Zeitraum 01.10. bis 30.04. eines Jahres

Saal im Erdgeschoss mit Küche

25,00 Euro

Saal im Untergeschoss mit Küche

15,00 Euro

d)

Kaution

250,00 Euro

1 Reinigungsstunde

12,50 Euro

1 Hausmeisterstunde

12,50 Euro

gilt jeweils für Saal im Erd- und Untergeschoss

Benutzung des Grillplatzes und der Grillhütte

a)

Benutzungsgebühr

Komplettes Wochenende (Freitag-Sonntag)

250,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

Wochenende (Freitag/Samstag oder Samstag/Sonntag)

200,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

Ein Tag

150,00 Euro zuzüglich Nebenkosten-pauschale

b)

Kaution

250,00 Euro

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.535.368,24 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.544.020,24 Euro und zum 31.12.2026 1.550.280,24 Euro.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10 Straßenoberflächenentwässerung

Der Durchschnittssatz (= Einheitssatz) für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung für Sammelleistungen ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez für das jeweilige Haushaltsjahr.

§ 11 Deckungsfähigkeit

Regelungen zu § 15 GemHVO (unechte Deckungsfähigkeit):

In Anwendung des § 15 Abs. 2 GemHVO wird folgender Deckungsvermerk festgelegt:

1.

Mehrerträge innerhalb eines Produktes berechtigen zu Mehraufwendungen in dem selbigen.

2.

Mehrerträge aus Steuern und Zuweisungen berechtigen zur Deckung daraus resultierender Umlageverpflichtungen.

Regelungen zu § 16 GemHVO (echte Deckungsfähigkeit):

1.

Die in § 16 Abs. 1 GemHVO geregelte Deckungsfähigkeit wird nicht eingeschränkt. Das bedeutet, innerhalb eines Teilhaushaltes können uneingeschränkt Minderaufwendungen für Mehraufwendungen verwandt werden.

2.

Nach § 16 Abs. 3 GemHVO werden Einsparungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten zugunsten von Mehrauszahlungen solcher, sofern sie innerhalb eines Teilhaushaltes entstehen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

3.

Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen im Finanzhaushalt zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern sie innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes anfallen.

Hambach, den 18.02.2026
Frederick Holl, 1. Beigeordneter

Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr... wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 21.01.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 19.03.2026 bis Freitag, 27.03.2026 während der regulären Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, im Rathaus Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 120 öffentlich aus.

Hambach, den 18.02.2026
Frederick Holl, 1. Beigeordneter